§1 Gegenstand des Vertrages
1.1 Trainingsleistungen
Die im Folgenden aufgeführten Punkte regeln die Voraussetzungen sowie Haftungsausschlüsse
für die Erbrigung von Trainingsleistungen. Der genaue Leistungsumfang kann der Webseite bzw.
dem entsprechenden Anmeldeformular bzw. Vertrag entnommen werden.
§2 Anmeldung, Zustandekommen des Vertrags
2.1 Trainingsleistungen
Die Anmeldung für privaten Reitunterricht erfolgt schriftlich oder mündlich. Ein Vertrag kommt
durch die Bestätigung der Anmeldung in schriftlicher oder mündlicher Form zustande. Die
Anmeldung für Kurse, Intensivtrainingstage oder Beritt muss schriftlich durch den Kunden
erfolgen und kommt erst durch Eingang einer schriftlichen Anmeldebestätigung zustande. Das
Datum des Vertragsabschlusses entspricht dem Eingangsdatum des vom Kunden unterzeichneten
Anmeldeformulars.
§3 Kursorte & Haftung
3.1 Trainingsleistungen
3.1.1 Kurse und Lehrgänge
Kurse können auf unterschiedlichen, privaten oder öffentlichen Anlagen gebucht und
durchgeführt werden. Die Dienstleistung als Kursleiterin, Bereiterin und/oder Reitlehrerin steht
nicht in Verbindung zum Tierhüter bzw. Tierhalter im Sinne des Gesetzes.
Die Regulierung von Schäden für Mensch, Tier oder Sachen, die aufgrund der allgemeinen
Reitanlagensituation oder Haltungsgrundlagen entstehen, müssen mit dem Reitanlagenbesitzer
bzw. Pächter geklärt und reguliert werden. Haftungen für Diebstahl und Verletzungen durch den
Veranstalter bei Mensch, Sachgegenständen und Tier werden vollständig ausgeschlossen. Bei der
Nutzung von Lehrpferden hat der Kursteilnehmer einen Vertrag mit dem Pferdehalter bzw.
Eigentümer abzuschließen. Kursteilnehmer übernehmen die Haftung für sämtliche Schäden, die
durch sie selbst oder ihr Pferd bzw. durch zur Verfügung gestellte Pferde während der
Kursteilnahme entstanden sind. Die Teilnehmer versichern weiterhin die Gesundheit ihrer Pferde
und schließen eine mögliche Übertragung von Seuchen und weiteren Krankheiten vollständig aus.
Ebenfalls ist eine Haftung für Schäden an teilnehmenden Zuschauern ausgeschlossen. Kinder &
Jugendliche bis 14 Jahre dürfen nur in Begleitung aufsichtsführender Erwachsener teilnehmen.
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung eines
Erziehungsberechtigten. Außerdem besteht für Jugendliche unter 18 Jahren eine Helmpflicht.
3.1.2 Privater Reitunterricht
Eine Haftung besteht für Schäden, die während des Unterrichts oder Beritt an Reiter oder Pferd
entstehen, insofern diese durch die Reitlehrerhaftpflicht-Versicherung abgedeckt sind.
Haftungsschäden, die durch den Reiter oder das Pferd während dem Dienstleistungszeitraums
entstehen, entfallen aus dem Haftungsumfang und sind privat oder durch entsprechende im
Voraus abgeschlossene Haftpflichtversicherungen zu begleichen.
3.2 Webseite
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit,
Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Haftungsansprüche gegen den
Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der
Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung
oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen. Alle Angebote sind
unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte
Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die
Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
§4 Preise, Änderungen, Zahlungsbedingungen
Die Preise für Reituntericht werden auf der aktuell gültigen Preisliste angegeben. Preisänderungen
bleiben vorbehalten und können jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen
stattfinden. Die Gebühren für Reitunterricht sind vor Ort in Bar ohne Abzug fällig. Auf Wunsch
kann eine Rechnung ausgestellt werden. Muss der Kunde eine vereinbarte Unterrichtsstunde
stornieren, muss dies 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn schriftlich oder mündlich
bekanntgegeben werden, ansonsten ist der komplette Betrag fällig. Stornogebühren sind bei
Absage von 24h oder weniger vor dem Unterricht in voller Höhe zu entrichten. Ausgenommen
davon sind Starkwetterverhältnisse, die den Unterricht erheblich einschränken würden.
Für Kurse erfolgt die Angabe der Preise in einer gesonderten Kursausschreibung und auf Anfrage,
ebenso wie sämtliche weitere Regelungen. Folgende Stornogebühren werden bei Kursabsage
fällig:
Absage / Nichtzahlung 1-7 Tage vor Kursbeginn 100 %
Absage / Nichtzahlung 8-14 Tage vor Kursbeginn 75 %
Absage / Nichtzahlung 15-30 Tage vor Kursbeginn 50 %
Absage 30 Tage oder mehr vor Kursbeginn 15% Bearbeitungsgebühr
Den Kursteilnehmern ist die Möglichkeit gegeben, ihre Anmeldung gebührenfrei an einen
Ersatzteilnehmer weiterzugeben. Dieser muss schriftlich angemeldet werden. Ist bis 30 Tage vor
Kursbeginn kein Geldeingang feststellbar, so kann der Teilnehmerplatz ohne Vorankündigung vom
Veranstalter weiter vergeben werden. Der Veranstalter behält sich vor, Lehrgänge aus
gesundheitlichen oder wetterbedingten Gründen kurzfristig abzusagen und einen Ersatztermin zu
stellen.
Rechnungen sind bei Erhalt mit einer Frist von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei
Zahlungsverzögerung kann ggf. mit Mahngebühren und Verzugszinsen in gesetzlich geregelter
Höhe gerechnet werden.
AGB